Statut | Potsdam, den 15.02.2021

Die Brandenburgische Orchester-Konferenz setzt sich zusammen aus delegierten Vertreter:innen (Orchestermusiker:innen) sowie freischaffenden Musiker:innen der professionellen Orchester im Land Brandenburg.

Ziel des Zusammenschlusses ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der brandenburgischen Orchesterlandschaft sowie das Einwirken auf die Sicherstellung ihrer auskömmlichen Finanzierung.

An den Sitzungen der Brandenburgischen Orchesterkonferenz, die auch als Online-Sitzungen durchgeführt werden können, sind die Orchester mit einer beliebigen Zahl von Vertreter*innen teilzunehmen berechtigt.

Die Beschlussfassung soll an der Solidarität aller Teilnehmer:innen orientiert werden.

Die Brandenburgische Orchester-Konferenz wählt als Vertretungsgremium einen Sprecher:innenrat mit drei Vertreter:innen, der die Orchester-Konferenz gegenüber Dritten vertritt.

Die Amtszeit des Vertretungsgremiums beträgt zwei Jahre.

Das Vertretungsgremium hält den Kontakt zu den Orchestern und Musiker:innen, organisiert die Sitzungen der Orchesterkonferenz und bereitet die Tagesordnung vor.

Die Orchesterkonferenz tagt regulär zweimal pro Jahr.